Sozialdienst/Entlassmanagement
Wie geht es nach der Krankenhausentlassung weiter?
Diese Frage stellt sich oft bei plötzlicher Pflegebedüftigkeit. Patient und Angehörige stehen dem ratlos gegenüber und wissen nicht was zu tun ist, an wen sie sich wenden müssen. Unser Sozialdienst steht Ihnen dann gerne zur Verfügung und berät Sie in sozialen Schwierigkeiten, finanziellen oder rechtlichen Fragen. Wir sind Ihnen unter anderem behilflich:
- in sozial rechtlichen Angelegenheiten
- bei der Suche nach möglichen finanziellen Hilfen
- bei der Organisation der häuslichen Pflege
- bei der Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim
- bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen
- bei der Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen
Gemeinsam mit Patient und Angehörigen wird die Wohnsituation analysiert und je nach Möglichkeit und Notwendigkeit die ambulante oder stationäre Pflege beantragt und organisiert. Akut benötigte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Pflegebett oder Toilettenstuhl werden verordnet und stehen bei Entlassung zur Verfügung. Genaue Absprachen mit der vom Patienten ausgewählten Sozialstation sind wichtig und in besonderen Fällen auch vor Ort durchzuführen. Manchmal ist auch die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung erforderlich, um weitere notwendige Maßnahmen klären zu können.
- Kann ich einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale, soweit sie Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind und auf Ausstellung eines entsprechenden Ausweise stellen?
- Warum soll ich jetzt zu einer Anschlussheilbehandlung?
- Wie und wo muss ich diese beantragen?
- Welche Kurklinik ist die geeignete für mich?
Diese und viele andere Fragen kann Ihnen unser Sozialdienst beantworten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.