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Fördermittel

Klinikum Neustadt

Dem Klinikum Neustadt wurden EU-Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds gewährt.
Diese werden in den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege, sowie für Maßnahmen der IT-Sicherheit  eingesetzt.

Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 Prozent durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.

Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ wurde hierzu in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgenommen.