Fördermittel
Klinikum Neustadt
Dem Klinikum Neustadt wurden EU-Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds gewährt.
Diese werden in den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege, sowie für Maßnahmen der IT-Sicherheit eingesetzt.
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 Prozent durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.
Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ wurde hierzu in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgenommen.