Seit 2004 sind Medizinische Versorgungszentren zur Versorgung gesetzlich und privat versicherter Patienten zugelassen. Es handelt sich hierbei um ärztlich geleitete medizinische Einrichtungen, in denen die Patienten wie in einer herkömmlichen Arztpraxis nach anerkannten Leitlinien und Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung ambulant behandelt werden.
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Stand Oktober 2024