Ltd. OA Dr. med. Christoph Wagner
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie, Notfallmedizin
OÄ Dr. med. Gabriele Adrian
Fachärztin für Innere Medizin, Anästhesiologie, Geriatrie und Palliativmedizin
OÄ Dr. med. Sabrina Berger
Fachärztin für Innere Medizin und Palliativmedizin
Zusatzbezeichnung Geriatrie
OÄ Roshanak Kiany
Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie
OÄ Marion Pflug
Fachärztin für Allgemeinmedizin und Geriatrie
Dr. med. Theresa Ziemendorf
Fachärztin für Innere Medizin, Geriatrie
Dr. med. Nadine Schlüter
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
Misha Banda-Rodriguez
Fachärztin Allgemeinmedizin
Miriam Eckerlein
Fachärztin Viszeralchirurgie
Dr. med. Manuela Dücker
Fachärztin für Anästhesiologie
Telefon: 09561 22-7544
Telefax: 09561 22-7464
Kerstin Rath
Pflegerische Leitung SAPV
Weitere Infos zur Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung finden Sie hier
Der demographische Wandel erfordert eine stetige Anpassung und Verbesserung im Bereich des Gesundheitswesens.
Als erstes Zentrum in Bayern ist am Klinikum Coburg eine neue Form der Rehabilitation, die Mobile Geriatrische Rehabilitation (MoGeRe), möglich. Insbesondere ältere und mehrfach erkrankte Menschen profitieren davon, dass die Rehabilitation dadurch auch zuhause und in Pflegeeinrichtungen möglich ist.
Das innovative Konzept wurde gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden für besondere Patientengruppen abgestimmt und vom Gesundheitsministerium in Bayern gefördert. Insbesondere Patienten, für die eine stationäre oder übliche ambulante Rehabilitation nicht möglich ist, können von mobiler Rehabilitation profitieren, wenn das therapeutische Team auch zu Hause im gewohnten Umfeld des Patienten die notwendigen Therapien erbringen kann.
Unter Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Kraft und Oberärztin M. Pflug können so Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und weitere spezifische Therapieformen sowie psychologische und sozialpädagogische Leistungen auch zu Hause beim Patienten koordiniert und aus einer Hand erbracht werden. Mobile Rehabilitation ist auch in der Kurzzeitpflege und im Pflegeheim möglich.
Voraussetzung ist für gesetzlich Krankenversicherte die Kostenzusage zur mobilen Rehabilitation, die z.B. über den Hausarzt oder während eines Klinikaufenthaltes auf Antrag über die Krankenversicherung eingeholt werden kann.
Die mobile Rehabilitation schließt somit eine Lücke der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter: Im Jahre 2007 wurde in der Gesetzgebung das Recht auf Rehabilitation verankert, die in geeigneter Form erfolgen soll.
Kontakt:
Annina Sagasser
Telefon: 09561 22-7547
Telefax: 09561 22-7346
E-Mail
Nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sekretariat