Vorsorge in gesunden Tagen
Betreuungsverfügung
Kann eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen, regelt das Amtsgericht den Fall und eine Betreuerin oder ein Betreuer wird eingesetzt. Wer diese Aufgabe übernehmen soll, kann in der Betreuungsverfügung angeregt werden. Allerdings kann es sein, dass das Gericht im Einzelfall davon abweicht.
Die Betreuungsverfügung ist in der Regel in den Rahmen einer Vorsorgevollmacht integriert.
Patientenverfügung
Für den Ernstfall vorgesorgt
Vorsorgevollmacht
Hilfe für Ihre Angehörigen im Bedarfsfall
Testament
Nachlasswünsche regeln
Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung
Ihre Wünsche vorab formulieren
Weitere Vorsorgen
Woran noch denken
Sorgerechtsverfügung
Regelungen für minderjährige Kinder
Medizinlexikon
Hinweis
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.
Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.
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