Vorsorge in gesunden Tagen
Testament
Das Testament dient dazu, Ihren Nachlass so zu regeln, wie Sie es wollen. Machen Sie sich zu Lebzeiten Gedanken, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen übernehmen soll.
Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden beziehungsweise notariell beglaubigt als „öffentliches“ Testament verfasst werden. Ihr „letzter Wille“ regelt den Erbfall in Ihrem Sinne, andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Patientenverfügung
Für den Ernstfall vorgesorgt
Vorsorgevollmacht
Hilfe für Ihre Angehörigen im Bedarfsfall
Betreuungsverfügung
Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens
Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung
Ihre Wünsche vorab formulieren
Weitere Vorsorgen
Woran noch denken
Sorgerechtsverfügung
Regelungen für minderjährige Kinder
Medizinlexikon
Hinweis
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.
Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.
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