Vorsorge in gesunden Tagen
Sorgerechtsverfügung
Sichern Sie Ihre minderjährigen Kinder ab und regeln Sie, wer beim Tod beider Eltern oder des Alleinsorgeberechtigten das Sorgerecht erhalten soll, denn nicht automatisch geht es auf die nächsten Verwandten oder z. B. den Taufpaten über.
In einer Sorgerechtsverfügung kann zu Lebzeiten eine dafür gewünschte Person benannt werden. Andernfalls wird das Familiengericht entscheiden und mit Unterstützung des Jugendamtes einen geeigneten Vormund bestellen, der dann als gesetzlicher Vertreter die Entscheidungen für das Kind trifft und in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt ist.
Patientenverfügung
Für den Ernstfall vorgesorgt
Vorsorgevollmacht
Hilfe für Ihre Angehörigen im Bedarfsfall
Betreuungsverfügung
Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens
Testament
Nachlasswünsche regeln
Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung
Ihre Wünsche vorab formulieren
Weitere Vorsorgen
Woran noch denken
Medizinlexikon
Hinweis
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.
Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.
mehr Informationen