Vorsorge in gesunden Tagen
Vorsorgevollmacht
Nicht automatisch können Angehörige handeln, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist. Nur Eltern von minderjährigen Kindern haben ein umfassendes Sorgerecht. Für Volljährige können Ehepartner, Kinder oder andere Vertrauenspersonen nur auf Basis einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer handeln.
Liegt also keine Vorsorgevollmacht vor, stehen Angehörige häufig vor großen Schwierigkeiten, wenn eine Person unfall- oder krankheitsbedingt von heute auf morgen ausfällt.
Möchten Sie, dass jemand stellvertretend Ihren Willen vertritt, sollte dies schriftlich geregelt sein. Wählen Sie eine Vertrauensperson, die eingetragen wird und im Bedarfsfall Verantwortung übernehmen kann. Entbinden Sie Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten. Zudem sollte der Bevollmächtigte im Einzelfall auch Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden dürfen.
Patientenverfügung
Für den Ernstfall vorgesorgt
Betreuungsverfügung
Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens
Testament
Nachlasswünsche regeln
Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung
Ihre Wünsche vorab formulieren
Weitere Vorsorgen
Woran noch denken
Sorgerechtsverfügung
Regelungen für minderjährige Kinder
Medizinlexikon
Hinweis
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.
Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.
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