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Vorsorge in gesunden Tagen

Vorsorgevollmacht

Nicht automatisch können Angehörige handeln, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist. Nur Eltern von minderjährigen Kindern haben ein umfassendes Sorgerecht. Für Volljährige können Ehepartner, Kinder oder andere Vertrauenspersonen nur auf Basis einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer handeln.

Liegt also keine Vorsorgevollmacht vor, stehen Angehörige häufig vor großen Schwierigkeiten, wenn eine Person unfall- oder krankheitsbedingt von heute auf morgen ausfällt.

Möchten Sie, dass jemand stellvertretend Ihren Willen vertritt, sollte dies schriftlich geregelt sein. Wählen Sie eine Vertrauensperson, die eingetragen wird und im Bedarfsfall Verantwortung übernehmen kann. Entbinden Sie Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten. Zudem sollte der Bevollmächtigte im Einzelfall auch Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden dürfen.

Patientenverfügung

Für den Ernstfall vorgesorgt

Betreuungsverfügung

Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens

Testament

Nachlasswünsche regeln

Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung

Ihre Wünsche vorab formulieren

Weitere Vorsorgen

Woran noch denken

Sorgerechtsverfügung

Regelungen für minderjährige Kinder

Medizinlexikon

Hinweis

Hinweis

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.

Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.

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